Fragen und Antworten

Gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung vom 7. November 2001 und der Überarbeiteten Version vom 1. Januar 2018 ist der Eigentümer verantwortlich für die Sicherheit seiner Anlagen. Der Eigentümer ist verpflichtet, diese periodisch kontrollieren zu veranlassen.

Damit versteckte Mängel, gefährliche Installationen usw. entdeckt und behoben werden können und die Sicherheit für einen einwandfreien Betrieb der elektrischen Installationen gewährleistet ist.

Die Kontrolle umfasst sämtliche Installationen in einem Gebäude, vom Sicherungskasten über Steckdosen und Lampen bis zu den Verbrauchern.

Je nach Objekt und Nutzungsart sind die periodischen Kontrolltermine von 1 bis 20 Jahre festgelegt. Die Kontrolle minimiert Sach- und Personenschäden und steht unter Aufsicht des Eidgenössischen Strominspektorats (ESTI). In der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) werden die unterschiedlichen Perioden festgelegt. Installationen in Wohngebäuden müssen alle 20 Jahre kontrolliert werden. In sehr alten Installationen, welche noch nach Nullung Schema 3 ausgeführt wurden, gilt sogar eine Kontrollperiode von 5 Jahren.

Die 10-jährige Kontrollpflicht gilt unter anderem für alle Bürogebäude, Ladenbauten und sonstige gewerblich genutzte Räume, landwirtschaftliche Betriebe, Kirchen und Hobbyboote. Auch bei diesen Objekten minimiert sich die Kontrollperiode bei Installationen nach Nullung Schema 3.

Alle 5 Jahre müssen Installationen unter anderem in Spitälern und Wohn- und Pflegeheimen, Schulhäusern und Kindergärten, Hotels und Restaurants, Kinos, Theater und Fahrzeugwerkstätten kontrolliert werden.

Tankstellen müssen seit der Revision der NIV und der überarbeiteten Version vom 1. Januar 2018 gar alle 3 Jahre kontrolliert werden.

Im 1-Jahresturnus müssen alle Baustromverteiler und Bauprovisorien geprüft werden.

Die Kontrollperiode für PV-Anlagen unterliegt der entsprechenden Periodizität des Gebäudes.

Die Aufzählungen zu den jeweiligen Periodizitäten sind nicht abschliessend. Ist Ihre Objektart nicht in der Liste enthalten, so geben wir Ihnen gerne auf Anfrage die entsprechende Auskunft.

Erstprüfung

Jede Installation welche bei einem Um- oder Neubau in Betrieb genommen wird, muss geprüft werden. Diese Erstprüfung wird vom ausführenden Elektroinstallateur vor Ort ausgeführt und protokolliert.

Schlusskontrolle (SK)

Vor der Übergabe der Installation an den Eigentümer überprüft die beauftrage Elektroinstallationsfirma die erstellten Anlagen im Rahmen einer Schlusskontrolle und hält die Ergebnisse in einem Sicherheitsnachweis (SiNa) fest. Die Kontrolle wird von einem Sicherheitsberater und/oder von einer fachkundigen Person durchgeführt. Nach Abschluss des SiNas wird dieser unterzeichnet und dem Eigentümer übergeben, sowie der zuständigen Netzbetreiberin eingereicht.

Abnahmekontrolle (AK)

Werden elektrische Installationen in Anlagen mit einer Periode unter 20 Jahre (also alle Anlagen abgesehen von Wohnungsbauten) erstellt, ist der Eigentümer oder Betreiber verpflichtet, eine Abnahmekontrolle für diese Elektroinstallation innerhalb von 6 Monaten durchführen zu lassen. Bei der AK wird durch das unabhängige Kontrollorgan die Erstprüfung und die Schlusskontrolle der Elektroinstallationsfirma geprüft und unterzeichnet. In der Praxis wird diese Kontrolle vielfach direkt durch den Elektroinstallateur veranlasst und ein unabhängiger Partner beigezogen.

Periodische Kontrolle (PK)

Für die Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt werden alle Elektroinstallationen gemäss Abnutzung oder Alterung für die periodische Kontrolle fällig. Aus diesem Grund werden Eigentümer von der entsprechend zuständigen Netzbetreiberin in periodischen Abständen aufgefordert, die Sicherheit der elektrischen Installationen überprüfen zu lassen.

Stichproben-/Werkskontrolle

Die Netzbetreiberin gibt die Kontrolle in Auftrag oder führt diese teilweise nach Eingang des Sicherheitsnachweises selbst aus. Es wird überprüft ob die Elektroinstallationsfirma die Arbeiten fachmännisch und normgerecht und der Kontrolleur die Kontrolle korrekt und vollständig durchgeführt haben.

Für alle obenerwähnten Kontrollen kann die BeKo Elektro GmbH beauftragt werden. Zögern Sie nicht, uns für unverbindliche Auskünfte zu kontaktieren.

Einige Netzbetreiberinnen schicken einen Auszug mit berechtigten Kontrolleuren in der Umgebung mit. Eine Liste mit allen berechtigten Kontrollfirmen in der Schweiz findet man im Verzeichnis vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat unter https://verzeichnisse.esti.ch/de/aikb.htm

Allerdings ist das Verzeichnis nach Standort aufgebaut. Wir führen auf Anfrage gerne Elektrokontrollen in der gesamten Schweiz durch.

Beim Verkauf einer Liegenschaft ist vom Verkäufer am Verkäufer ein Sicherheitsnachweis zu überweisen. Wenn bereits ein Sicherheitsnachweis vorhanden ist, welcher nicht älter als 5 Jahre alt ist, so kann dieser übergeben werden. Wurde die 5-Jahresfrist überzogen, so ist eine neue Kontrolle mit entsprechendem Sicherheitsnachweis durch ein unabhängiges Kontrollorgan zu veranlassen.

Abgesehen davon, dass dies in den Vorschriften/Verordnungen nicht gewünscht ist, wollen wir einen Interessenskonflikt vermeiden und führen keine Elektroinstallationsarbeiten aus. Wir arbeiten eng mit vielen guten Elektroinstallationsfirmen zusammen und organisieren gerne gleich die Behebung für Sie.

Das hängt stark von der Grösse und dem Ausbaustandart des Objekts ab. Zudem ist die Elektrokontrolle immer mit zusätzlichem administrativem Aufwand für die Bearbeitung und Einreichung des Sicherheitsnachweises (SiNa) verbunden. Eine ausführliche Antwort für diese Frage geben wir Ihnen gerne bei detaillierteren Angaben zu Ihrem Objekt.

Grundsätzlich führen wir Kontrollen in der ganzen Zentralschweiz und im Berner-Oberland durch. Unser Einsatzgebiet richtet sich nach der Nachfrage. Durch einen stetig wachsenden Kundenstamm lässt sich unser Einsatzgebiet immer weniger eingrenzen. Wir führen auf Anfrage in der ganzen Schweiz Elektrokontrollen durch.

Grundsätzlich für Jede/Jeden, egal ob Private- oder Firmen. In Zusammenarbeit mit der zuständigen Brandschutzbehörde wie beispielsweise die Gebäudeversicherung Luzern (GVL), Gebäudeversicherung Bern (GVB), Nidwaldner Sachversicherung führen wir die Blitzschutzkontrollen durch und erstellen die notwendigen Atteste.

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